
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß IAS 19. Folgende Parameter wurden zur Berechnung der Pensionsrückstellungen herangezogen:
| • Gehaltssteigerungstrend: | 1,8 % |
| • Rentensteigerungstrend: | 1,8 % |
| • Diskontierungsfaktor: | 4,6 % |
Für die Berechnung eines Großteils der Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen wurden folgende Parameter berücksichtigt:
| • Preissteigerungstrend: | 1,5 % |
| • Diskontierungsfaktor: | 5,0 % |
Die nicht zahlungswirksamen latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie anderen temporären steuerlichen Bewertungsdifferenzen, insbesondere Marktwertveränderungen unserer Optionen.
Bewertung von latenten Steuern nach Steuergesetzesänderung
Aufgrund der Unternehmenssteuerreform sind in Deutschland ab 2008 neue Steuersätze für Körperschaft- und Gewerbesteuer anzuwenden. Für die Bewertung der latenten Steuern sind diese neuen Steuersätze bereits in der Zwischenberichterstattung zu berücksichtigen, in der die Steuergesetzesänderung durch den Bundesrat verabschiedet worden ist (6. Juli 2007). Für die Neubewertung der inländischen latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 27,6% zugrunde gelegt.
Die Eventualverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Jahresabschluss 2006 nicht signifikant verändert und sind insgesamt als nicht wesentlich einzustufen.
Nahestehende Unternehmen und Personen
Innerhalb der K+S Gruppe finden Liefer- und Leistungsbeziehungen statt, die zu marktüblichen Konditionen abgewickelt werden. Geschäfte und offene Posten zwischen Unternehmen der K+S Gruppe werden, soweit diese konsolidiert sind, im Konzernabschluss eliminiert. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie Unternehmen, auf die die K+S Gruppe einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen). Diese Beziehungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der K+S Gruppe. Nahestehende Personen umfassen bei der K+S Gruppe im Wesentlichen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Vergütung dieser Personengruppe wird jährlich im Rahmen des Vergütungsberichtes offengelegt. Weitere wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Personen fanden nicht statt.
Eine prüferische Durchsicht des Quartalsabschlusses und des Zwischenlageberichts ist nicht erfolgt. (§ 37w Absatz 5 Satz 1 WpHG)